Energiekostenausgleich

Energiekostenausgleich

Die österreichische Bundesregierung hat einen einmaligen Energiekostenausgleich in Form eines Energiegutscheins in der Höhe von 150,00 Euro brutto als Unterstützung aller Haushalte mit Hauptwohnsitz in Österreich aufgrund der steigenden Energiepriese beschlossen.
Dieser Energiegutschein wird seit Ende April an jeden Haushalt geschickt. Der Gutschein ist ausschließlich für Ihre Stromrechnung gültig und kann somit nicht für Erdgas oder Fernwärme berücksichtigt werden.

Sie erhalten den Gutschein ausschließlich per Post von der Bundesregierung.
Wir als Ihr Stromlieferant haben keinen Einfluss auf den Versand des Gutscheins an Sie oder die Bearbeitung Ihres Gutscheins durch die Bundesregierung.

Was muss ich mit dem Gutschein machen?

Füllen Sie den Gutschein mit Ihren Daten aus.

  • Als Energielieferant tragen Sie bitte bei Pullstrom die Stadtwerke Klagenfurt AG ein.
  • Füllen Sie die Zählpunktnummer korrekt aus. Die Zählpunktnummer finden Sie auf der zweiten Seite Ihrer Stromrechnung. Sie hat 33 Stellen und fängt mit den beiden Buchstaben AT an.

Sie haben Ihre Rechnung gerade nicht bei der Hand? Kein Problem, Sie finden diese auch in Ihrem Kundenportal.

 

Senden Sie den ausgefüllten Gutschein mit dem beiliegenden Rücksendekuvert an die Bundesregierung zurück oder übermitteln Sie ihn mittels QR-Code, der rechts oben auf Ihrem Gutscheinschreiben angeführt ist.

  • Rücksendungen werden seitens der Bundesregierung bis 31. Oktober 2022 berücksichtigt.

Wie komme ich zu meiner Gutschrift?

• Sobald der von Ihnen ausgefüllte Gutschein bei der Bundesregierung eingetroffen ist, werden die Angaben mit dem Netzbetreiber abgeglichen und danach an Ihren Stromlieferanten übermittelt.
• Als Ihr Stromlieferant können wir Ihnen leider nicht mitteilen, inwieweit Ihr Gutschein bearbeitet ist oder wann wir diesen erhalten.
• Erhalten wir Ihren Gutschein erst nach Erstellung Ihrer aktuellen Jahresabrechnung (geleistete Zahlungen / bitte Zeitraum beachten), können wir leider keine Rechnungskorrektur vornehmen. In diesem Fall erfolgt die Gutschrift auf Ihrer nächsten Jahresabrechnung.

Wann erhalte ich die Gutschrift?

• Sie erhalten die Gutschrift bei Ihrer nächsten Rechnung gutgeschrieben. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
• Bitte beachten Sie, dass dies eine einmalige Gutschrift ist und dadurch der monatliche Teilzahlungsbetrag nicht angepasst werden kann.

Ich sehe den Energiekostengutschein in der Buchungsübersicht, aber nicht auf der Rechnung. Warum?

Der Energiekostenausgleich ist wie eine Zahlung anzusehen. Daher wird er in der Rechnung unter „geleistete Zahlungen bis“ berücksichtigt.
Wird uns der Energiekostenausgleich erst nach dem Zeitraum, der unter „geleistete Zahlungen bis“ angeführt ist, übermittelt, kann dieser leider nicht auf dieser Rechnung berücksichtigt werden, sondern erst auf der Nächsten.
Eine Änderung des Zeitraums der geleisteten Zahlungen ist uns technisch leider nicht möglich.

Wer hat Anspruch auf den Gutschein?

• Bei Einpersonenhaushalten beträgt die Grenze beträgt 55.000 € im Jahr.
• Bei Mehrpersonenhaushalten beträgt die Grenze 110.000 € im Jahr.

Was muss ich bei einem Umzug beachten?

• Der Gutschein kann nur für die angedruckte Adresse eingelöst werden.
• Steht der Umzug erst bevor, dann muss die aktuelle/alte Zählpunktnummer angegeben werden und Sie erhalten die Vergütung auf Ihrer Endabrechnung.
• Sind Sie gerade umgezogen und wurde der Gutschein an Ihre bisherige Adresse, also die Adresse vor dem Umzug geschickt, wenden Sie sich bitte an die Hotline des Bundes unter 050 233 798.

Wer ist mein Ansprechpartner bei weiteren Fragen?

Die Bundesregierung hat eine Anlaufstelle für Fragen rund um den Energiegutschein eingerichtet.
• Hotline des Bundes: 050 233 798
• Webseite www.oesterreich.gv.at/energiekostenausgleich

Wechseln ist kinderleicht!

Halten Sie bitte folgende 
Unterlagen bereit:

Ihre aktuelle E-Mail-Adresse
Bankdaten (IBAN und BIC)
Jahresabrechnung (wenn möglich)

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