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Ja, Sie benutzen weiterhin sein Leitungsnetz und bezahlen dafür den festgesetzten Tarif (Arbeits- und Grundpreis). Sie erhalten auch weiterhin die Abrechnung der Netzkosten von Ihrem lokalen Netzbetreiber.
Nein, die Pull-Tarife gelten nur für Privatkunden.
Jeder Kunde kann im Kundenportal unter „Vertragspartner“ seine Kontodaten selbstständig ändern. In weiterer Folge wird automatisch ein neues SEPA-Mandat generiert, das unterschrieben und hochgeladen werden muss.
Sie brauchen Ihre aktuelle E-Mail-Adresse, Ihre Bankdaten (IBAN und BIC) und (wenn möglich) die letzte Jahresabrechnung für Strom bzw. Gas.
Das liegt daran, dass die Netzkosten extra berechnet werden müssen. Die Rabatte werden bei E-Control schon abgezogen, während diese bei uns in den ct/kWh enthalten sind.
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Im Fall einer abgeschalteten Anlage setzen Sie sich bitte umgehend mit Ihrem Netzbetreiber in Verbindung.
Bitte schreiben Sie uns im Kundenportal über die Postbox eine Nachricht und fügen Sie das unterschriebene SEPA-Mandat (Foto/Scan) als Anhang hinzu. Wir kümmern uns um den Rest.
Ja. Wenn Sie eine Photovoltaikanlage haben, geben Sie dies bitte bei der Anmeldung bekannt. Die Höhe der Einspeisevergütung finden Sie auf der Homepage. Wenn Sie bereits Kunde von Pull sind, schicken Sie uns bitte den Zählpunkt Ihrer Anlage an postbox@pull.at. Sie erhalten dann von Pull einen Energieabnahmevertrag – diesen bitte ausfüllen und an postbox@pull.at retournieren.
Nein, Sie können den Einspeisetarif nur nutzen, wenn Sie Pull-Kunde sind.
Es reicht, wenn Sie einen Zählpunkt angeben – Pull wechselt aber automatisch alle (Verbrauchs-) Zählpunkte einer Anlage. Weitere Anlagen können im Kundenportal hinzugefügt werden.
Die SEPA-Lastschrift ähnelt dem bislang in Österreich gebräuchlichen Einzugsverfahren: Das Mandat, also die Berechtigung zum Abbuchen von bestimmten Geldbeträgen, erfordert die Unterschrift des Kunden.
Aufgrund der europaweiten Gültigkeit der SEPA-Lastschrift ergeben sich aber auch kleine Unterschiede: So werden anstatt der Kontonummer und der Bankleitzahl der Hausbank die internationale Kontonummer IBAN und die internationale Bankleitzahl BIC verwendet.
Sie finden auf www.e-control.at www.e-control.at einen Tarifrechner, mit dem Sie schnell und einfach Ihre individuellen Energiekosten berechnen können.
Nach Ihrer Anmeldung unter www.pull.at erhalten Sie an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse einen Bestätigungslink, auf den Sie klicken müssen – den Rest erledigen wir für Sie.
Sie erhalten darauf eine weitere E-Mail, in der wir Ihnen den voraussichtlichen Lieferbeginn mitteilen. Wir kündigen ebenfalls die Strom- bzw. Gaslieferung bei Ihrem bisherigen Energieversorger und melden Ihre Anlage beim Netzbetreiber, der weiterhin für die Netzversorgung zuständig ist, um. Retournieren Sie uns dann noch die unterschriebene Vorlage für den Bankeinzug (Sepa-Mandat).
Der Netzbetreiber ermittelt durch Ablesung oder Schätzung Ihren Zählerstand. Sie können natürlich auch am Tag des Lieferbeginns dem Netzbetreiber Ihren Zählerstand bekannt geben, um auf Nummer sicher zu gehen.
Nein, der Vermieter bzw. die Hausverwaltung muss nicht informiert werden.
Sie finden Ihre Zählpunktbezeichnung und Ihre Zählernummer in Ihrer letzten Jahresabrechnung.
Der Strom- bzw. Gasliefervertrag bei Pull muss auf die Person lauten, auf deren Name auch die Anlage beim Netzbetreiber angemeldet ist.
Ja, selbstverständlich können Sie auch mehrere Anlagen bei Pull anmelden.
Ihr Rechnungsbetrag wird von uns von Ihrem Konto automatisch abgebucht. Dazu benötigen wir IBAN und BIC Ihrer Bankverbindung. Diese geben Sie bei der Registrierung über das Portal ein.
Nein, durch den Wechsel kommt es zu keiner Unterbrechung Ihrer Strom- bzw. Gasversorgung.
Bitte kontaktieren Sie bei einem Ausfall Ihren regionalen Netzbetreiber.
Wenn Sie bei Ihrem derzeitigen Strom- bzw. Gaslieferanten eine Vertragsbindung haben, bekommen Sie von uns eine E-Mail, ab wann ein Wechsel zu uns möglich ist.
Daten im Kundenportal sind falsch angegeben worden.
Sobald der Wechselprozess abgeschlossen ist, beginnen wir mit der Strom- bzw. Gaslieferung. Sie bekommen von uns eine E-Mail, in der wir Ihnen mitteilen, ab wann Sie von uns mit Strom bzw. Gas beliefert werden.
Das geht ganz einfach: Melden Sie sich unter www.pull.at an. Sie bekommen eine E-Mail mit einem Bestätigungslink, den Sie anklicken müssen. Dann dürfen wir Sie herzlich in der Pull-Familie begrüßen.
Ganz einfach: Gehen Sie auf pull.at und klicken Sie auf „Kunde werden“. Geben Sie Ihren Jahresverbrauch in kWh ein und wechseln Sie zu Pull! Sollten Sie schon Kunde sein und Ihre Kontaktdaten bei uns angelegt haben, loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten (E-Mail-Adresse und Passwort) ein.
Nein, der Lieferantwechsel ist für Sie völlig kostenlos.
Hier ist zu beachten, dass der Preis auf Basis des Marktpreises monatlich berechnet wird. Dem Pull VARY G liegt der CEGH zugrunde. Das ist der Erdgaspreis für Österreich an der Erdgasbörse (Central European Gas Hub). Ihr monatlicher Gaspreis richtet sich konkret nach dem Produkt CEGH Day Ahead Market und wird mit der Formel Energiepreis aktuell=(Börsenpreis aktuell in €/MWh + 2,50)/10 berechnet. Der Börsenpreis aktuell entspricht dem Mittelwert aller CEGHIX-Preise (CEGH Gas Index) vom 21. des Vorvormonats bis zum 20. des Vormonats. Beispiel: Im April 2020 wird der Börsenpreis berechnet aus dem Mittelwert aller CEGHIX-Preise vom 21.02.2020 bis zum 20.03.2020. Diese Preise können Sie jederzeit unter www.cegh.at/en/exchange-market/market-data/ abrufen.
Pull ist die neue Powermarke am österreichischen Strom- bzw. Gasmarkt, die garantiert niemanden „über den Tisch zieht“. Mit Pull haben Sie automatisch immer den fairsten Preis!
Für alle Privatkunden (Strom bis 100.000 kWh, Gas bis 400.000 kWh), die Strom und Gas zum fairsten Preis beziehen wollen.
Als Kunde stellen Sie Ihre Anfrage im Kundenportal unter dem Menüpunkt Postbox. Interessenten erreichen Pull per E-Mail an postbox@pull.at oder über das Kontaktformular.
Wir bieten Ihnen Strom und Gas zum fairsten Preis. Wechseln Sie risikolos zu einem seriösen Anbieter.
Pullstrom: Ja, Pullstrom können Sie in ganz Österreich beziehen.
Pullgas: Hier kommt es auf die Leitungsauslegung an. Es kann sein, dass Pullgas nicht überall geliefert wird. Dies sehen Sie aber bereits beim Wechsel auf unserer Homepage, wenn Sie Ihre Postleitzahl eingeben.
Der Netzbetreiber übermittelt die Zählerdaten an Pull als Ihren neuen Strom- bzw. Gasversorger. Das bedeutet, dass der Netzbetreiber weiterhin Ihren Zählerstand ermittelt.
Der Teilzahlungsbetrag wird auf Basis des vom Netzbetreiber bekannt gegebenen zu erwartenden Jahresstrom- bzw. Jahresgasverbrauchs ermittelt und monatlich von Ihrem Konto abgebucht. Die Differenz aller eingezahlten Teilzahlungsbeträge zum endgültigen Rechnungsbetrag wird Ihnen im Zuge der Jahresrechnung gutgeschrieben oder ebenfalls abgebucht. Für den Fall, dass sich Ihr Verbrauchsverhalten verringert hat, können Sie uns dies natürlich über die Postbox mitteilen – wir passen Ihren Teilzahlungsbetrag daraufhin gern für Sie an. Nach oben können Sie Ihren Teilzahlungsbetrag im Kundenportal selbst ändern.
Pull verrechnet Ihnen nur die Energiekosten. Diese werden via Bankeinzug von Ihrem Konto abgebucht. Sonstige Kosten (Netznutzung, Steuern und Abgaben) verrechnet Ihr Netzbetreiber. Sie bekommen von Ihrem Netzbetreiber eine Information über den Teilzahlungsbetrag Ihrer Netzgebühren.
Auf der Rechnung finden Sie die „Verbrauchsübersicht“ und die „Summe Energie“. In der Verbrauchsübersicht finden Sie Ihre Zählernummer, den Verbrauchszeitraum und die Ermittlung der verbrauchten Kilowattstunden (kWh) Strom oder Gas. Die Zählpunkts-Identifikationsnummer (ZP-ID) dient zur eindeutigen Identifizierung des Anlagenstandortes. Hier ist auch ersichtlich, ob ein Zählertausch wegen der gesetzlichen Eichpflicht stattgefunden hat und wie wir den Zählerstand erhalten haben. Anhand der Zählerstände wird der Strom- oder Gasverbrauch ermittelt. Die errechnete Differenz aus „Stand alt“ und „Stand neu“ ergibt den Strom- oder Gasverbrauch in kWh, welche in der Jahresabrechnung verrechnet werden. Die Energiekosten sind verbrauchsabhängig. Die verbrauchten kWh werden mit dem jeweils gültigen Tarif multipliziert. Dies ergibt den Nettopreis der Energiekosten. Ebenso ersichtlich in der Sparte „Summe Energie“ ist der Verbrauchszeitraum, der Kilowattstundenverbrauch im angeführten Zeitraum, die taggenaue Berechnung des Abrechnungszeitraumes sowie der Energie- und Grundpreis und die Gesamtkosten.
Der Netzbetreiber übermittelt Ihren Strom- bzw. Gasverbrauch an Ihren bisherigen Lieferanten, von dem Sie eine Endabrechnung bekommen.
Die Gebrauchsabgabe oder auch Benützungsabgabe ist eine kommunale Abgabe, die für den Gebrauch des öffentlichen Gemeindegrunds und des darüber befindlichen Luftraumes von einigen Gemeinden eingehoben wird. Gem. Art. 14 Finanzausgleichsgesetz 2008 (FAG 2008) ist die Gebrauchsabgabe eine ausschließliche Gemeindeabgabe. Es obliegt jedoch der Landesgesetzgebung, die wesentlichen Merkmale der Abgabe sowie deren zulässiges Höchstausmaß zu regeln. Ob und in welcher genauen Höhe die Abgabe eingehoben wird, kann die Gemeinde mittels Verordnung des Gemeinderats festlegen. Die genaue Höhe der in einer Gemeinde zur Anwendung gelangenden Gebrauchsabgabe kann nur durch einen Anruf beim Gemeindeamt bzw. beim Amt der Landesregierung geklärt werden, da eine vollständige Übersicht über Gemeinderecht nicht in öffentlich zugänglichen Rechtsdatenbanken verfügbar ist. Eine allgemeingültige Aussage, ob und in welcher Höhe die Abgabe eingehoben wird, kann daher nicht getroffen werden. Die Gebrauchsabgabe wird in Wien, Salzburg und in einigen Gemeinden Tirols und der Steiermark getrennt von den Systemnutzungstarifen an die Kunden weiterverrechnet. In den übrigen Netzgebieten ist eine etwaige Gebrauchsabgabe seit 1. Jänner 2007 in den Systemnutzungstarifen inkludiert. In jenen Gemeinden, in denen die Gebrauchsabgabe nicht in den Tarifen inkludiert, sondern den Kunden direkt weiterverrechnet wird, ist sie gem. § 45c ElWOG bzw. § 40a GWG auf Rechnungen und Werbematerial getrennt auszuweisen.
Bei Schwierigkeiten, einen Vertragspartner zu finden: Berufen Sie sich auf die Grundversorgung Strom oder Grundversorgung Gas.
Wenn Sie Schwierigkeiten haben, einen Stromlieferanten/Gaslieferanten zu finden, der einen Vertrag mit Ihnen abschließen will, können Sie sich auf die Grundversorgung berufen (§ 77 ElWOG 2010 bzw. § 124 GWG 2011).
Jeder Stromlieferant/Gaslieferant, der an Ihrer Adresse tätig ist, muss Sie zu seinem Grundversorgungs-Tarif mit Strom oder Gas beliefern, wenn Sie sich darauf berufen („Pflicht zur Grundversorgung“).
Eine Übersicht über alle verfügbaren Lieferanten an Ihrer Adresse finden Sie im Tarifkalkulator der Regulierungsbehörde E-Control unter www.e-control.at/tk. Nähere Informationen, zum Beispiel zur maximalen Höhe von Sicherheitsleistungen oder Vorauszahlungen bei der Grundversorgung finden Sie hier: www.e-control.at/grundversorgung.