FAQ

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Allgemeines & Wechsel

Ich möchte meinen Strom- und/oder Gasanbieter wechseln – bleibe ich dann trotzdem beim bisherigen Netzbetreiber Kunde?

Ja, Sie benutzen weiterhin sein Leitungsnetz und bezahlen dafür den festgesetzten Tarif (Arbeits- und Grundpreis). Sie erhalten auch weiterhin die Abrechnung der Netzkosten von Ihrem lokalen Netzbetreiber.

Ich möchte mit meinem Unternehmen Pull-Kunde werden. Gibt es dafür einen eigenen Tarif?

Nein, die Pull-Tarife gelten nur für Privatkunden.

Was muss ich machen, wenn sich meine Kontodaten ändern?

Jeder Kunde kann im Kundenportal unter „Vertragspartner“ seine Kontodaten selbstständig ändern. In weiterer Folge wird automatisch ein neues SEPA-Mandat generiert, das unterschrieben und hochgeladen werden muss.

Was benötige ich, wenn ich zu Pull wechseln will?

Sie brauchen Ihre aktuelle E-Mail-Adresse, Ihre Bankdaten (IBAN und BIC) und (wenn möglich) die letzte Jahresabrechnung für Strom bzw. Gas.

Warum unterscheiden sich die Preise im E-Control-Tarifkalkulator und die Preise von Pull?

Das liegt daran, dass die Netzkosten extra berechnet werden müssen. Die Rabatte werden bei E-Control schon abgezogen, während diese bei uns in den ct/kWh enthalten sind.

Der SEPA-Download funktioniert bei mir nicht. Woran kann das liegen und was kann ich tun?

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Meine Anlage wurde abgeschaltet. An wen kann ich mich wenden?

Im Fall einer abgeschalteten Anlage setzen Sie sich bitte umgehend mit Ihrem Netzbetreiber in Verbindung.

Ich kann das SEPA-Mandat nicht hochladen. Was soll ich tun?

Bitte schreiben Sie uns im Kundenportal über die Postbox eine Nachricht und fügen Sie das unterschriebene SEPA-Mandat (Foto/Scan) als Anhang hinzu. Wir kümmern uns um den Rest.

Ich habe eine Photovoltaikanlage. Kann ich damit auch Pull-Kunde werden?

Leider nein, derzeit bieten wir bei Pull keinen Einspeisetarif an. Schauen Sie am besten in ein paar Monaten wieder vorbei, vielleicht haben wir dann wieder ein Angebot für die PV-Einspeisung.

Ich habe eine Photovoltaikanlage, bin aber kein Pull-Kunde. Kann ich trotzdem einspeisen?

Nein, denn wir bieten derzeit keinen Einspeisetarif an.

Ich habe mehrere Zählpunkte. Kann ich alle gemeinsam wechseln?

Es reicht, wenn Sie einen Zählpunkt angeben – Pull wechselt aber automatisch alle (Verbrauchs-) Zählpunkte einer Anlage. Weitere Anlagen können im Kundenportal hinzugefügt werden.

Was ist ein SEPA-Mandat?

Die SEPA-Lastschrift ähnelt dem bislang in Österreich gebräuchlichen Einzugsverfahren: Das Mandat, also die Berechtigung zum Abbuchen von bestimmten Geldbeträgen, erfordert die Unterschrift des Kunden.

Aufgrund der europaweiten Gültigkeit der SEPA-Lastschrift ergeben sich aber auch kleine Unterschiede: So werden anstatt der Kontonummer und der Bankleitzahl der Hausbank die internationale Kontonummer IBAN und die internationale Bankleitzahl BIC verwendet.

Wie kann ich aktuelle Strom- und Gaspreise vergleichen?

Sie finden auf www.e-control.at www.e-control.at einen Tarifrechner, mit dem Sie schnell und einfach Ihre individuellen Energiekosten berechnen können.

Wie läuft der Lieferantenwechsel ab?

Nach Ihrer Anmeldung unter www.pull.at erhalten Sie an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse einen Bestätigungslink, auf den Sie klicken müssen – den Rest erledigen wir für Sie.

Sie erhalten darauf eine weitere E-Mail, in der wir Ihnen den voraussichtlichen Lieferbeginn mitteilen. Wir kündigen ebenfalls die Strom- bzw. Gaslieferung bei Ihrem bisherigen Energieversorger und melden Ihre Anlage beim Netzbetreiber, der weiterhin für die Netzversorgung zuständig ist, um. Retournieren Sie uns dann noch die unterschriebene Vorlage für den Bankeinzug (Sepa-Mandat).

Muss ich beim Strom- bzw. Gaswechsel dem Netzbetreiber den Zählerstand bekannt geben?

Der Netzbetreiber ermittelt durch Ablesung oder Schätzung Ihren Zählerstand. Sie können natürlich auch am Tag des Lieferbeginns dem Netzbetreiber Ihren Zählerstand bekannt geben, um auf Nummer sicher zu gehen.

Muss ich meinen Vermieter bzw. die Hausverwaltung über den Wechsel meines Strom- bzw. Gaslieferanten informieren?

Nein, der Vermieter bzw. die Hausverwaltung muss nicht informiert werden.

Wo finde ich meine Zählpunktbezeichnung oder meine Zählernummer?

Sie finden Ihre Zählpunktbezeichnung und Ihre Zählernummer in Ihrer letzten Jahresabrechnung.

Auf wen muss der Strom- bzw. Gasliefervertrag lauten?

Der Strom- bzw. Gasliefervertrag bei Pull muss auf die Person lauten, auf deren Name auch die Anlage beim Netzbetreiber angemeldet ist.

Kann ich mehrere Anlagen anmelden?

Ja, selbstverständlich können Sie auch mehrere Anlagen bei Pull anmelden.

Welche Bankdaten muss ich aus welchem Grund angeben?

Ihr Rechnungsbetrag wird von uns von Ihrem Konto automatisch abgebucht. Dazu benötigen wir IBAN und BIC Ihrer Bankverbindung. Diese geben Sie bei der Registrierung über das Portal ein.

Kann es durch den Wechsel zu einer Unterbrechung meiner Strom- bzw. Gasversorgung kommen?

Nein, durch den Wechsel kommt es zu keiner Unterbrechung Ihrer Strom- bzw. Gasversorgung.

Was soll ich tun, wenn ein Stromausfall auftritt bzw. die Belieferung mit Gas unterbrochen wird? Wen kann ich kontaktieren?

Bitte kontaktieren Sie bei einem Ausfall Ihren regionalen Netzbetreiber.

Aus welchen Gründen könnte sich der Beginn der Strom- bzw. Gaslieferung verzögern?

Wenn Sie bei Ihrem derzeitigen Strom- bzw. Gaslieferanten eine Vertragsbindung haben, bekommen Sie von uns eine E-Mail, ab wann ein Wechsel zu uns möglich ist.

Daten im Kundenportal sind falsch angegeben worden.

Wie lange dauert es, bis Pull mich mit Strom bzw. Gas beliefert?

Sobald der Wechselprozess abgeschlossen ist, beginnen wir mit der Strom- bzw. Gaslieferung. Sie bekommen von uns eine E-Mail, in der wir Ihnen mitteilen, ab wann Sie von uns mit Strom bzw. Gas beliefert werden.

Was muss ich tun, wenn ich zu Pull wechseln will?

Das geht ganz einfach: Melden Sie sich unter www.pull.at an. Sie bekommen eine E-Mail mit einem Bestätigungslink, den Sie anklicken müssen. Dann dürfen wir Sie herzlich in der Pull-Familie begrüßen.

Wie kann ich mich bei Pull anmelden?

Ganz einfach: Gehen Sie auf pull.at und klicken Sie auf „Kunde werden“. Geben Sie Ihren Jahresverbrauch in kWh ein und wechseln Sie zu Pull! Sollten Sie schon Kunde sein und Ihre Kontaktdaten bei uns angelegt haben, loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten (E-Mail-Adresse und Passwort) ein.

Entstehen beim Lieferantenwechsel Kosten?

Nein, der Lieferantwechsel ist für Sie völlig kostenlos.

Warum schwankt mein Energiepreis beim Pull VARY G?

Hier ist zu beachten, dass der Preis auf Basis des Marktpreises monatlich berechnet wird. Dem Pull VARY G liegt der CEGH zugrunde. Das ist der Erdgaspreis für Österreich an der Erdgasbörse (Central European Gas Hub). Ihr monatlicher Gaspreis richtet sich konkret nach dem Produkt CEGH Day Ahead Market und wird mit der Formel Energiepreis aktuell=(Börsenpreis aktuell in €/MWh + 2,50)/10 berechnet. Der Börsenpreis aktuell entspricht dem Mittelwert aller CEGHIX-Preise (CEGH Gas Index) vom 21. des Vorvormonats bis zum 20. des Vormonats. Beispiel: Im April 2020 wird der Börsenpreis berechnet aus dem Mittelwert aller CEGHIX-Preise vom 21.02.2020 bis zum 20.03.2020. Diese Preise können Sie jederzeit unter www.cegh.at/en/exchange-market/market-data/ abrufen.

Produkte & Unternehmen

Was ist Pull?

Pull ist die neue Powermarke am österreichischen Strom- bzw. Gasmarkt, die garantiert niemanden „über den Tisch zieht“. Mit Pull haben Sie automatisch immer den fairsten Preis!

Für wen ist Pull interessant?

Für alle Privatkunden (Strom bis 100.000 kWh, Gas bis 400.000 kWh), die Strom und Gas zum fairsten Preis beziehen wollen.

Wie kann ich Pull kontaktieren?

Als Kunde stellen Sie Ihre Anfrage im Kundenportal unter dem Menüpunkt Postbox. Interessenten erreichen Pull per E-Mail an postbox@pull.at oder über das Kontaktformular.

Warum soll ich zu Pull wechseln?

Wir bieten Ihnen Strom und Gas zum fairsten Preis. Wechseln Sie risikolos zu einem seriösen Anbieter.

Ist Pull in ganz Österreich erhältlich?

Pullstrom: Ja, Pullstrom können Sie in ganz Österreich beziehen.
Pullgas: Hier kommt es auf die Leitungsauslegung an. Es kann sein, dass Pullgas nicht überall geliefert wird. Dies sehen Sie aber bereits beim Wechsel auf unserer Homepage, wenn Sie Ihre Postleitzahl eingeben.

Rechnung

Wie funktioniert die Abrechnung bzw. die Zählerablesung?

Der Netzbetreiber übermittelt die Zählerdaten an Pull als Ihren neuen Strom- bzw. Gasversorger. Das bedeutet, dass der Netzbetreiber weiterhin Ihren Zählerstand ermittelt.

Wann erfolgt die Abbuchung des ersten Teilzahlungsbetrages und wie kommt der Teilzahlungsbetrag zustande?

Der Teilzahlungsbetrag wird auf Basis des vom Netzbetreiber bekannt gegebenen zu erwartenden Jahresstrom- bzw. Jahresgasverbrauchs ermittelt und monatlich von Ihrem Konto abgebucht. Die Differenz aller eingezahlten Teilzahlungsbeträge zum endgültigen Rechnungsbetrag wird Ihnen im Zuge der Jahresrechnung gutgeschrieben oder ebenfalls abgebucht. Für den Fall, dass sich Ihr Verbrauchsverhalten verringert hat, können Sie uns dies natürlich über die Postbox mitteilen – wir passen Ihren Teilzahlungsbetrag daraufhin gern für Sie an. Nach oben können Sie Ihren Teilzahlungsbetrag im Kundenportal selbst ändern.

An wen zahle ich nun?

Pull verrechnet Ihnen nur die Energiekosten. Diese werden via Bankeinzug von Ihrem Konto abgebucht. Sonstige Kosten (Netznutzung, Steuern und Abgaben) verrechnet Ihr Netzbetreiber. Sie bekommen von Ihrem Netzbetreiber eine Information über den Teilzahlungsbetrag Ihrer Netzgebühren.

Ich verstehe die Strom- bzw. Gasrechnung nicht. Gibt es eine Rechnungserklärung?

Auf der Rechnung finden Sie die „Verbrauchsübersicht“ und die „Summe Energie“. In der Verbrauchsübersicht finden Sie Ihre Zählernummer, den Verbrauchszeitraum und die Ermittlung der verbrauchten Kilowattstunden (kWh) Strom oder Gas. Die Zählpunkts-Identifikationsnummer (ZP-ID) dient zur eindeutigen Identifizierung des Anlagenstandortes. Hier ist auch ersichtlich, ob ein Zählertausch wegen der gesetzlichen Eichpflicht stattgefunden hat und wie wir den Zählerstand erhalten haben. Anhand der Zählerstände wird der Strom- oder Gasverbrauch ermittelt. Die errechnete Differenz aus „Stand alt“ und „Stand neu“ ergibt den Strom- oder Gasverbrauch in kWh, welche in der Jahresabrechnung verrechnet werden. Die Energiekosten sind verbrauchsabhängig. Die verbrauchten kWh werden mit dem jeweils gültigen Tarif multipliziert. Dies ergibt den Nettopreis der Energiekosten. Ebenso ersichtlich in der Sparte „Summe Energie“ ist der Verbrauchszeitraum, der Kilowattstundenverbrauch im angeführten Zeitraum, die taggenaue Berechnung des Abrechnungszeitraumes sowie der Energie- und Grundpreis und die Gesamtkosten.

Wie erfolgt die Endabrechnung mit meinem bisherigen Strom- bzw. Gaslieferanten?

Der Netzbetreiber übermittelt Ihren Strom- bzw. Gasverbrauch an Ihren bisherigen Lieferanten, von dem Sie eine Endabrechnung bekommen.

Auf meiner Rechnung finde ich die Position ``Gebrauchsabgabe``. Was ist damit gemeint?

Die Gebrauchsabgabe oder auch Benützungsabgabe ist eine kommunale Abgabe, die für den Gebrauch des öffentlichen Gemeindegrunds und des darüber befindlichen Luftraumes von einigen Gemeinden eingehoben wird. Gem. Art. 14 Finanzausgleichsgesetz 2008 (FAG 2008) ist die Gebrauchsabgabe eine ausschließliche Gemeindeabgabe. Es obliegt jedoch der Landesgesetzgebung, die wesentlichen Merkmale der Abgabe sowie deren zulässiges Höchstausmaß zu regeln. Ob und in welcher genauen Höhe die Abgabe eingehoben wird, kann die Gemeinde mittels Verordnung des Gemeinderats festlegen. Die genaue Höhe der in einer Gemeinde zur Anwendung gelangenden Gebrauchsabgabe kann nur durch einen Anruf beim Gemeindeamt bzw. beim Amt der Landesregierung geklärt werden, da eine vollständige Übersicht über Gemeinderecht nicht in öffentlich zugänglichen Rechtsdatenbanken verfügbar ist. Eine allgemeingültige Aussage, ob und in welcher Höhe die Abgabe eingehoben wird, kann daher nicht getroffen werden. Die Gebrauchsabgabe wird in Wien, Salzburg und in einigen Gemeinden Tirols und der Steiermark getrennt von den Systemnutzungstarifen an die Kunden weiterverrechnet. In den übrigen Netzgebieten ist eine etwaige Gebrauchsabgabe seit 1. Jänner 2007 in den Systemnutzungstarifen inkludiert. In jenen Gemeinden, in denen die Gebrauchsabgabe nicht in den Tarifen inkludiert, sondern den Kunden direkt weiterverrechnet wird, ist sie gem. § 45c ElWOG bzw. § 40a GWG auf Rechnungen und Werbematerial getrennt auszuweisen.

Grundversorgung

Was ist die Grundversorgung?

Bei Schwierigkeiten, einen Vertragspartner zu finden: Berufen Sie sich auf die Grundversorgung Strom oder Grundversorgung Gas.

Wenn Sie Schwierigkeiten haben, einen Stromlieferanten/Gaslieferanten zu finden, der einen Vertrag mit Ihnen abschließen will, können Sie sich auf die Grundversorgung berufen (§ 77 ElWOG 2010 bzw. § 124 GWG 2011).
Jeder Stromlieferant/Gaslieferant, der an Ihrer Adresse tätig ist, muss Sie zu seinem Grundversorgungs-Tarif mit Strom oder Gas beliefern, wenn Sie sich darauf berufen („Pflicht zur Grundversorgung“).

Eine Übersicht über alle verfügbaren Lieferanten an Ihrer Adresse finden Sie im Tarifkalkulator der Regulierungsbehörde E-Control unter www.e-control.at/tk. Nähere Informationen, zum Beispiel zur maximalen Höhe von Sicherheitsleistungen oder Vorauszahlungen bei der Grundversorgung finden Sie hier: www.e-control.at/grundversorgung.