Strompreisbremse für Privatkunden bzw. Privathaushalte
Die österreichische Bundesregierung hat als Reaktion auf die hohen Strompreise in Österreich als Maßnahme die so genannte Strompreisbremse für Privatkunden beschlossen. Ziel ist es, die hohe Kostenbelastung von Haushaltskundinnen und -kunden zu verringern, indem eine leistbare Stromversorgung für einen bestimmten, festgelegten Jahresstromverbrauch (Grundkontingent) sichergestellt wird.
Für wen gilt die Strompreisbremse?
Die Strompreisbremse gilt ab 01. Dezember 2022
- für Haushaltskundinnen und –kunden,
- auf den reinen Energiepreis, somit auf den Arbeitspreis und den Grundpreis
- auf jeden Zählpunkt mit Entnahme laut gültigem Stromliefervertrag
- nur auf den Haushaltsstrom (Lastprofil H0, bzw. HA, HF).
Neu: Mit der Novelle des Stromkostenzuschussgesetzes vom 25.01.2023 wurde beschlossen, dass auch bäuerliche Haushalte mit dem Lastprofil „Landwirt“, die Strompreisbremse erhalten sollen. Dies soll über ein Antragsverfahren abgewickelt werden können. Dieses Modell, der Antragsprozess bzw. die Umsetzung werden vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft im Rahmen einer Verordnung festgelegt und gerade ausgearbeitet.
Die Strompreisbremse gilt nicht
- auf den Netztarif (Arbeitspreis Netznutzungsentgelt bzw. Netzverlustentgelt, Grundpreis Netz) sowie auf Steuern und Abgaben (bspw. Benützungsabgabe, Elektrizitätsabgabe),
- für Nachtstromzähler und nicht
- für Gasanlagen.
Ab wann bzw. für welchen Zeitraum gilt diese?
Der Zeitraum ist befristet und gilt ab dem 01. Dezember 2022 bis zum 24. Juli 2024 für das Grundkontigent. Das bedeutet, dass die Strompreisbremse in diesem Zeitraum für die Energiekosten gilt, unabhängig welchen Energielieferanten Sie haben.
Wie und wann wird die Strompreisbremse bei mir berücksichtigt? Was muss ich tun?
Die Strompreisbremse wird bei Ihnen automatisch bei der nächsten Jahresabrechnung bzw. End-/Schlussabrechnung berücksichtigt.
Wichtig für Sie – Sie müssen nichts tun, wir berücksichtigen dies bei Ihnen automatisch.
Wie hoch ist die Strompreisbremse?
Das Grundkontingent (Jahresstromverbrauch) ist mit 2.900 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr festgelegt. Die Höhe des Stromkostenzuschusses je kWh ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Preis, der laut Energieliefervertrag vereinbart ist und dem von der Regierung festgelegten Referenzenergiepreis.
Als Obergrenze sind 40 Cent / kWh netto und als Untergrenze 10 Cent / kWh netto festgelegt worden.
Das bedeutet, ab 01. Dezember 2022 gilt für maximal 2.900 kWh vom Gesamtverbrauch, sofern der reine Energiepreis 10,00 Cent / kWh netto übersteigt, ein Zuschuss von maximal 30,00 Cent/kWh netto. Bitte beachten Sie, dass der Verbrauch von 2.900 kWh aliquotiert verrechnet wird (2900 kWh / 365 x Tage).
Zu beachten ist, dass gemäß den gesetzlichen Vorgaben 20% Umsatzsteuer für den gesamten Stromverbrauch auf Basis der Energiepreise, der ohne Stromkostenzuschuss gilt, zu entrichten ist.
Die „Strompreisbremse“ wird automatisch bei Ihrer Jahres- bzw. End-/Schlussabrechnung berücksichtigt.